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Beim Kauf von Goldbarren oder Goldmünzen fällt keine Mehrwertsteuer an - siehe auch zusammenfassende Gesetzgebung der Europäischen Union.
Eine Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2009 die Kriterien des Artikels 344 Abs. 1 Ziffer 2 MwStSystRL erfüllt (MWSt. Befreiung), finden Sie hier.
Silberbarren und Silbermünzen unterliegen der Mehrwertsteuer.
Silbermünzen werden in Deutschland mit 7% MwSt. besteuert.
Für Silberbarren muss die volle MwSt. (19%) bezahlt werden.
Bei Verkauf wird allerdings nur der aktuelle Nettowert von der Bank oder dem Händler bezahlt. Die Preissteigerung (Kursgewinn) bei einer Anlage in Silber muss also über 19% liegen, um rentabel zu sein.
Gewinne aus dem Verkauf von Edelmetallen unterliegen als sog. Spekulationsgewinn der Einkommensteuer gem. § 23 EStG wenn man innerhalb eines Jahres verkaufen sollte.
Hinweis:
Diese Informationen dienen zu Informationszwecken. Sie haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine Beratung im Sinne einer Finanzdienstleistung dar.
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